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GARTEN- & GRÜNANLAGENPFLEGE

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WERKSCHUTZ & SCHLIEßDIENST

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Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende
Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.
Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir für Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Presierhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Presierhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht dies nur erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EUR berechnen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgend weitere Bestimmungen:
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Gesprächspartner unserer Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unserers Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt., die von uns gelieferte Ware, jederzeit in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Unser Kunde ist nur so lange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. 

6. Sachmängelhaftung 
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel.
Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden; d.h: Mängelrügen sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken.
Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt.
Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen. 

7. Haftung
Wir haften auf Schadensersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.

8. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand unser Firmensitz.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Anmerkung:
Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlungen mit dem Bügerlichen Gesetzbuch in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Überprüfung zu verlangen, wird durch diese Bakanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehenden Empfehlungen sind unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewandt werden. 
Bonn, den 16. April
B 2-50303-BO-118/01
Bundeskanzleramt
2. Beschlussabteilung

 

Kontakt

Telefon +49 7191 902589
Telefax +49 7191 904482
Email: info@oegs-hygiene.de 

Adresse

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Sulzbacher Straße 180
71522 Backnang | Germany

Öffnungszeiten

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